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Lieber Besucher!
Der Gesetzgeber hat für die Präparation von Tieren strenge und leider auch recht undurchsichtige Auflagen erlassen.
So kann sich nicht jeder alles präparieren lassen.
Viele unserer einheimischen Tierarten fallen unter Naturschutz, Bundesartenschutz oder EU- Recht und dürfen nur in Ausnahmefällen sich angeeignet und präpariert werden.
Schule
Sollten Sie Lehrer oder Betreiber einer Lehreinrichtung (z.B. Waldschule, Lernort Natur) sein, gehören Sie zu den wenigen, denen diese Ausnahme zum Präparieren zugesprochen wird.
Ich unterstütze diese Regelung, da ich als Biologisch-Technischer-Assistent weiß, dass Anschauungsmaterial durch nichts zu ersetzen ist.
Viele Tiere bleiben den Kindern und Erwachsenen verborgen und können nur durch ein Präparat evtl. mit entsprechendem Postament, als Ausschnitt aus dem Lebensraum, vermittelt werden.
Was ist schon ein Bild oder eine Videoaufzeichnung gegenüber einem Präparat eines Buntspechtes, Fledermaus oder Eisvogels, das von allen Seiten ganz nah betrachtet werden kann.
Pilze können nur wenige Tage nach dem Sammeln dem Interessierten formstabil präsentiert werden. Hier biete ich Ihnen Pilzabgüsse aus Kunststoff. Eine kleine Einweisung in die heimische Pilzkunde vor dem Sammeln belässt so manch für uns ungenießbaren oder giftigen Pilz in der Natur zurück.
Jagd- und Fischereiausbildung
Selbst hab ich beide Ausbildungen durchlaufen. Ich brauche hier nicht groß darauf einzugehen wie wichtig dabei auch einzelne Präparate waren.
Ich biete Ihnen die Möglichkeit, Präparate unter speziellen Gesichtspunkten Ihrer Ausbildung anzufertigen oder zur Verfügung zu stellen.
Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit mir.
Grundvoraussetzung für die Präparation ist die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Ich berate Sie natürlich gern.